Login

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher

(„Publisher AGB")
Stand: 01.10.2008
 
AWIN AG, ehemals firmierend als „ZANOX AG“ und seit März 2017 mit ihrem geänderten Namen „AWIN AG“ ins Handelsregister eingetragen.
 
Die ZANOX AG (nachfolgend „zanox") betreibt und verwaltet im Internet ein Netzwerk, durch das Anbieter von Waren und Dienstleistungen diese insbesondere im Wege des Affiliate-Marketings bewerben können („zanox Netzwerk"). Beteiligte des zanox Netzwerkes sind Advertiser, Publisher und zanox. Advertiser vermarkten und bewerben ihre Waren und Dienstleistungen mit Werbemitteln wie z.B. Bannern, Produktdaten, Text-Links, Emails und Videos. Publisher binden die Werbemittel der Advertiser auf einer von ihnen betriebenen Homepage / Website, in einer Email oder eines eigenen Netzwerkes („Werbefläche") ein. Klickt ein Endkunde auf ein Werbemittel, wird er z.B. auf die Webseite des Advertisers weitergeleitet und kommt es im Folgenden zu einem Geschäftsabschluss, ist die Werbung erfolgreich und der Publisher erhält von zanox eine zuvor festgelegte Vergütung.

 

1. Vertragsschluss

1.1 Zur Teilnahme am zanox Netzwerk muss sich der Publisher auf einer der zanox Webseiten (zanox.de, zanox.com etc.) registrieren. Nach der Registrierung kann er sich bei den Partnerprogrammen der Advertiser bewerben, um deren Werbung auf seiner Werbefläche anzeigen zu können.

1.2 Registrieren können sich juristische Personen oder natürliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Jeder Publisher muss zudem über ein Bankkonto verfügen. zanox behält sich vor, die Personalien des Publishers zu prüfen. Die Registrierung beim zanox Netzwerk ist nicht übertragbar.

1.3 Mit dem vollständigen Ausfüllen des Registrierungsformulars, dem Akzeptieren dieser Publisher AGB gibt der Publisher ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Teilnahme am zanox Netzwerk mit dem Inhalt dieser Publisher AGB ab.

1.4 Nimmt zanox das Angebot an, erhält der Publisher eine Bestätigungs-E-Mail. zanox behält sich vor, die Annahme des Angebotes ohne Angabe von Gründen abzulehnen; in diesem Fall werden die mit dem Registrierungsformular übermittelten Daten unverzüglich gelöscht.

1.5 Durch Klick auf den Aktivierungslink in der Bestätigungs-E-Mail und der Eingabe der Zugangsdaten kann das zanox Netzwerk erstmals vollständig genutzt werden. In dem Bereich für registrierte Mitglieder („zanox-Interface"; dies ist entweder das User-Interface oder die APIs bei den zanox Web Serevices) erhält der Publisher eine Übersicht über die jeweils aktiven Partnerprogramme der Advertiser, an denen er teilnehmen kann. Im zanox-Interface können sämtliche persönliche Angaben und Informationen überprüft, geändert und die Teilnahme am zanox Netzwerk insgesamt beendet werden.

2 Vertragsgegenstand

2.1 zanox betreibt und verwaltet das zanox Netzwerk. Beteiligte des zanox Netzwerks sind Publisher, Advertiser und zanox. Publisher sind natürliche oder juristische Personen, die den Advertisern zur Vermarktung von Waren und Dienstleistungen einen Platz auf ihrer Werbefläche zur Verfügung stellen, oder selbst Betreiber eines Netzwerkes sind, an dem wiederum weitere Publisher („Sub-Publisher") angeschlossen sind (z.B. als zanox Global Alliance Partner - „GAP"). Advertiser sind natürliche oder juristische Personen und vermarkten und bewerben ihre Waren und Dienst-leistungen über zanox im Rahmen von sog. Partnerprogrammen mit Werbemitteln wie z.B. Bannern, Produktdaten, Text-Links, E-Mails, Videos oder im Rahmen des Suchmaschinen-Marketings.

2.2 Publisher nehmen an den Partnerprogrammen teil und platzieren die Werbemittel der Advertiser auf ihren Werbeflächen. Klickt ein Dritter, z.B. ein Endkunde, auf ein Werbemittel und kommt es im Folgenden dadurch zu einem im Rahmen des Partnerprogramms näher bestimmten Geschäftsabschluss mit dem Advertiser, erhält der Publisher von zanox für die Zurverfügungstellung der Werbefläche und die erfolgreiche Vermittlung von Endkunden an den Advertiser eine erfolgsabhängige Vergütung. Geschäftsabschlüsse in diesem Sinne sind Handlungen, die einen Anspruch auf Vergütung begründen. Ein Geschäftsabschluss kann neben dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen („Sale") auch ein Klick oder View eines Werbemittels, oder die Registrierung auf einer Website, das Bestellen eines Newsletters („Lead"), das Versenden einer E-Mail oder ähnliches sein. Vergütungsfähige Geschäftsabschlüsse werden in den einzelnen Programmbeschreibungen näher konkretisiert. Es ist möglich, auch Kombinationen aus Klick, View, Lead und/oder Sale zu vergüten.

2.3 zanox überwacht und protokolliert die Geschäftsabschlüsse („Tracking"), stellt dem Publisher eine Übersicht darüber zur Verfügung und rechnet diese ab. Das Tracking von zanox ist für die Frage, ob ein Geschäftsabschluss vermittelt worden ist und die sich daraus ergebende Berechnung der Vergütung allein maßgeblich.

2.4 Die Teilnahme am zanox Netzwerk ist für Publisher kostenlos.

2.5 Mit dem zanox-Interface kann der Publisher seine Werbeaktivitäten steuern, insbesondere Werbemittel auswählen und auf der Werbefläche integrieren. Art und Umfang der verfügbaren Anwendungen ergeben sich aus der Gestaltung des zanox-Interfaces.

2.6 zanox trägt dafür Sorge, dass die Daten der zur Verfügung gestellten Anwendungen aktuell, vollständig und richtig sind. zanox ist nicht verpflichtet, die von den Advertisern im Rahmen der Partnerprogramme zur Verfügung gestellten Werbemittel auf ihre Zulässigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen. Durch die Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es kurzzeitig vorkommen, dass einzelne Funktionen nicht zur Verfügung stehen, weil sie gewartet oder verbessert werden. zanox wird Störungen oder Ausfälle unverzüglich beheben, soweit dies tatsächlich möglich und insbesondere aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen zumutbar ist und die Beeinträchtigungen nicht nur unwesentlich sind.

2.7 zanox ist bestrebt, das zanox Netzwerk kontinuierlich weiter zu entwickeln. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung können einzelne Anwendungen durch zanox verbessert, erweitert oder unwesentlich verändert werden. Dies beinhaltet, Funktionalitäten oder andere Teile des Dienstes teilweise oder komplett einzustellen, soweit dies nicht zu einer nicht nur unwesentlichen Umgestaltung der Leistungen von zanox führt. Das Recht zur Leistungsänderung besteht insbesondere, wenn diese Änderung branchenüblich ist oder durch Änderung der Gesetzeslage oder aufgrund der Rechtsprechung Verpflichtung eine besteht.

3 Teilnahme an den Partnerprogrammen

3.1 Um über das zanox Netzwerk an Partnerprogrammen teilnehmen zu können, bewirbt sich der Publisher unter Angabe der von ihm betriebenen Werbefläche(n) über das zanox-Interface bei den verfügbaren Programmen. Dabei werden die Eigenschaften der Werbefläche mit den Voraussetzungen des Partnerprogramms verglichen. Entspricht die bei der Registrierung bzw. bei der Bewerbung für ein konkretes Partnerprogramm angegebene Werbefläche nicht der tatsächlich verwendeten Werbefläche, ist zanox berechtigt, dass Publisher-Konto unverzüglich zu sperren. Das weitere Verfahren richtet sich nach Ziffer 5.2.

3.2 Mit der Bewerbung bei einem Partnerprogramm akzeptiert der Publisher etwaige zusätzliche, programmspezifische Teilnahmebedingungen, die bei der Bewerbung angezeigt werden. Diese werden dann Bestandteil des Vertrags mit zanox.

Dem Advertiser steht es frei, den Publisher zur Teilnahme zuzulassen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht; ebenso wenig können Ansprüche aus einer Nichtzulassung hergeleitet werden.

3.3 Ist der Publisher Betreiber eines Netzwerks mit Sub-Publishern, garantiert er mit seiner Registrierung, diese AGB gegenüber seinen Sub-Publishern zu kommunizieren und deren Einhaltung zu überwachen und durchzusetzen. Er haftet für das Verhalten seiner Sub-Publisher.

3.4 Während der Laufzeit dieses Vertrages ist es dem Publisher nicht gestattet, mit einzelnen Advertisern des zanox Netzwerkes unter Umgehung von zanox direkt oder indirekt Verträge über die vertragsgegenständlichen Leistungen abzuschließen, bzw. darauf gerichtete Verhandlungen zu führen.

4 Leistungen des Publishers

4.1 Bei der Registrierung

4.1.1 Der Publisher garantiert, die bei der Registrierung angeforderten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Sollten sich die beim Registrierungsvorgang angegebenen Daten nach der Registrierung ändern, sind die Daten in dem Profil im zanox-Interface zu ändern.

4.1.2 Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind verpflichtet, zanox ihre vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundesamt für Finanzen bzw. der entsprechenden ausländischen Behörde erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer innerhalb der Kontaktinformationen mitzuteilen.

4.1.3 Der Publisher verpflichtet sich, die bei der Registrierung gewählten Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) vertraulich zu behandeln, keinem Dritten mitzuteilen und diese so aufzubewahren, dass Dritten keine Kenntnisnahme ermöglicht wird. Keinem Dritten darf die Nutzung des zanox-Interfaces über diese Zugangsdaten ermöglicht werden. Sofern Anlass zur Vermutung besteht, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten haben, ist zanox unverzüglich schriftlich oder per E-Mail unter networkwatch@zanox.com zu informieren.

4.2 Bei der Anzeige der Werbung auf der Werbefläche

4.2.1 Der Publisher muss die erforderlichen Rechte an und/oder für die Vermarktung der Werbefläche besitzen.

4.2.2 Mit der Bewerbung bei einem Partnerprogramm und der Einbindung der entsprechenden Werbung auf der Werbefläche garantiert der Publisher, dass diese, und die Werbetätigkeiten insgesamt

(a) keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder vergleichbare Rechte) verletzen und/oder

(b) nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche) Bestimmungen verstoßen und nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.

4.2.3 Bei der Versendung von E-Mails, die Werbung von Advertisern enthält, ist das Verbot der Zusendung unerwünschter Werbung („Spam") zu beachten. Der unaufgeforderte Versand von E-Mails mit Werbeinhalten ist untersagt. Vor der Versendung von E-Mails ist daher das Einverständnis aller jeweiligen Empfänger einzuholen und auf Anforderung von zanox schriftlich nachzuweisen.

4.3 Technische Eingriffe in das zanox Netzwerk

Der Publisher verpflichtet sich, elektronische Angriffe jeglicher Art auf das zanox Netzwerk zu unterlassen. Als elektronische Angriffe gelten insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen des zanox Netzwerks zu überwinden, zu umgehen, oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen, der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern, Brute Force Attacken, Spam oder die Ver-wendung von sonstigen Links, Programmen oder Verfahren, die das zanox Netzwerk oder ein-zelne Beteiligte des zanox Netzwerks schädigen können.

5 Missbrauch

Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. die Erzielung von Geschäftsabschlüssen durch unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht, diese AGB, etwaige zusätzliche, programmspezifische Teilnahmebedingungen und das Prinzip des zanox Netzwerkes verstoßen ist untersagt.

5.1 Dem Publisher ist es insbesondere untersagt zu versuchen, die Vergütung dadurch zu erlangen, dass er selbst oder durch Dritte unter Verwendung der ihm im Rahmen des zanox Netzwerks überlassenen Werbemittel, Tracking-Links und/oder sonstigen technischen Hilfsmitteln mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Geschäftsabschlüsse herbeizuführen:

5.1.1 Vortäuschung von Geschäftsabschlüssen, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nicht existierender Daten bei Bestellung von Waren und/oder Dienstleistungen oder Online-Registrierung;

5.1.2 Verwendung von Werbeformen, die zwar Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vom Advertiser vorgegebenen Form und/oder Größe angezeigt wird; oder

5.1.3 Verwendung von für den Advertiser oder Dritten rechtlich, insbesondere markenrechtlich, geschützten Begriffen etwa, in Suchmaschinen, bei Anzeigenschaltungen oder der Bewerbung der Werbefläche ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Advertisers.

5.2 Jede Form des Missbrauchs führt zu einer sofortigen Sperre des Publisher-Kontos. Innerhalb eines Monats nach der Sperrung kann in Textform Widerspruch eingereicht werden, um den Sachverhalt zu klären. Kann der Sachverhalt jedoch nicht zu Gunsten des Publishers geklärt werden, wird zanox die Kündigung aussprechen. Im Fall der Kündigung richtet sich die Abwicklung des Vertrages nach Ziff. 7 dieser Publisher AGB. Im Übrigen entsteht für missbräuchlich herbeigeführte Geschäftsabschlüsse kein Vergütungsanspruch des Publishers.

Der Publisher verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen jeweils eine von zanox nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt maximal das zum Zeitpunkt der Sperrung auf dem Publisher-Konto vorhandene und bestätigte Guthaben.

6 Vergütung

Der Publisher erhält von zanox grundsätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung.

6.1 Wie hoch die Vergütung im Einzelfall ist und für welche Art von Geschäftsabschlüssen diese gewährt wird, richtet sich nach dem jeweiligen Partnerprogramm des Advertisers. Der Advertiser kann die Konditionen des Partnerprogramms mit Wirkung für die Zukunft ändern. Ein Anspruch des Publishers auf den Betrieb eines Programms zu bestimmten Konditionen oder überhaupt gegen zanox besteht nicht. Die Konditionen des Partnerprogramms können im zanox-Interface abgerufen werden. Neben dieser Vergütung besteht kein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten etc.

6.2 Der Anspruch auf die Zahlung der erfolgsabhängigen Vergütung entsteht nur unter folgenden Voraussetzungen:

6.2.1 durch die Werbetätigkeit ist ein Geschäftsabschluss eines Endkunden mit dem Advertiser zu Stande gekommen,

6.2.2 der Geschäftsabschluss ist von zanox protokolliert („getrackt“) worden,

6.2.3 der Geschäftsabschluss ist durch den Advertiser freigegeben und durch zanox bestätigt worden und

6.2.4 es liegt kein Missbrauch im Sinne der Ziff. 5 dieser Publisher AGB vor.

6.3 zanox richtet ein Publisher-Konto ein, über das die Zahlung der Vergütung abgewickelt wird. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftsverfahren, d.h. anstelle der Rechnungsstellung schreibt zanox die jeweilige Vergütung dem Publisher-Konto gut. Das Guthaben auf dem Publisher-Konto wird nicht verzinst. Bei Erreichung des Mindestauszahlungsbetrages von 25 EUR wird zu Beginn des Folgemonats ein entsprechender elektronischer Gutschriftsbeleg erstellt, der Publisher wird per E-Mail informiert und der Betrag wird nach der Freigabe der Gutschrift gebührenfrei auf die angegebenes Bankverbindung ausgezahlt. Sofern weder ein deutsches, noch ein Bankkonto mit IBAN/BIC vorliegt, erfolgt die Auszahlung erst ab einem Guthaben von 200 EUR gebührenfrei, darunter auf Anforderung des Publishers gegen Ausgleich der entsprechenden Bankgebühren, die vom Guthaben abgezogen werden.

6.4 Eine Auszahlung eines Guthabens unter dem Mindestauszahlungsbetrag von 25 EUR bzw. 200 EUR im Falle eines Kontos, das nicht über das IBAN/BIC System verfügt, ist gegen Erstattung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 5 EUR bzw. im letzen Falle gegen die tatsächlich anfallenden Bankgebühren, soweit diese mehr als 5 EUR betragen, möglich. Die Gebühr wird vom auszuzahlenden Betrag einbehalten.

6.5 zanox kann bei der Auszahlung nur rechtzeitig freigegebene Gutschriften berücksichtigen. Soweit am Ende eines Monats der Mindestauszahlungsbetrag nicht erreicht wurde oder keine Freigabe des Gutschriftbeleges erfolgte, wird das Guthaben auf den Folgemonat übertragen und verbleibt auf dem Publisher-Konto.

7 Laufzeit und Kündigung

7.1 Der Vertrag über die Teilnahme am zanox Netzwerk wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Parteien können jederzeit in Textform kündigen, der Publisher kann zusätzlich mit der Funktion „Mitgliedschaft beenden“ im zanox-Interface kündigen.

7.2 Geschäftsabschlüsse, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung über die Werbefläche vermittelt wurden, werden nach Zugang der Kündigung unter Beachtung der Vorschriften von Ziff. 6 abgewickelt. Das eventuell vorhandene Restguthaben wird dem Publisher mit der Beendigung des Vertrages gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 EUR ausgezahlt. Beträgt das Guthaben zum Zeitpunkt der Kündigung 5 EUR und weniger, findet keine Auszahlung statt.

7.3 Mit der Beendigung der Teilnahme am zanox Netzwerk wird der mit der Registrierung gespeicherte Datensatz nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vollständig gelöscht.

7.4 Wurde dem Publisher aufgrund von Missbrauch gem. Ziff. 5 gekündigt, wird vom Guthaben die Vertragsstrafe gemäß Ziff. 5.2 einbehalten.

8 Beendigung der Teilnahme durch zanox aufgrund von Inaktivität / Verjährung

8.1 Registriert sich der Publisher bei zanox und schaltet die Registrierung jedoch nicht über den Aktivierungs-Link frei, wird die Registrierung nach dem Ablauf von 60 Tagen automatisch gelöscht. Eine erneute Registrierung ist möglich.

8.2 Sind dem Publisher-Konto über einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach der Registrierung keine Provisionen gutgeschrieben worden, behält sich zanox vor, dieses zu schließen und die Registrierung zu löschen. Eine erneute Registrierung ist möglich.

8.3 Die einzelnen Provisionen verjähren innerhalb von drei (3) Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem sie dem Konto jeweils gutgeschrieben worden sind.

9 Datenschutz

9.1 Der Schutz personenbezogener Daten ist zanox von großer Bedeutung – gleichzeitig ist die Er-hebung, Verarbeitung und Nutzung solcher Daten eine unabdingbare Voraussetzung für den Betrieb des zanox Netzwerks. zanox erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

9.2 zanox ist deshalb berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben und zu verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Teilnahme am zanox Netzwerk zu ermöglichen.

9.2.1 zanox erhebt, verarbeitet und nutzt insbesondere die bei der Registrierung erhobenen Daten sowie Daten, die bei der Teilnahme am Netzwerk anfallen.

9.2.2 zanox nutzt die Kontaktdaten auch, um im Zusammenhang mit der Teilnahme am zanox Netzwerk mit dem Publisher per E-Mail in Kontakt zu treten. Der Empfang der sog. Betreibernachrichten – der E-Mails der Betreiber des Programms – kann im zanox-Interface deaktiviert werden. zanox empfiehlt jedoch, den Empfang zu aktivieren, da hier wesentliche Informationen wie etwa Veränderungen der Vergütung kommuniziert werden.

9.3 Eine Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu anderen als den in Ziff. 9.2 genannten Zwecken erfolgt nur auf Grundlage einer ausdrücklich erteilten Einwilligung des Publishers oder einer gesetzlichen Bestimmung, die zanox diese Nutzung erlaubt.

9.4 Der Publisher kann über die üblichen Kontaktmöglichkeiten oder über die E-Mail-Adresse privacy@zanox.com Auskunft über seine gespeicherten Daten erhalten.

10 Nutzungsrechte

10.1 Die im Rahmen der Teilnahme am zanox Netzwerk erlangten Informationen und Daten dürfen nur im Zusammenhang mit der Nutzung des zanox Netzwerks verwendet werden. Jede Weitergabe an Dritte und jede Nutzung zu anderen Zwecken ist untersagt.

10.2 Die zur Verfügung gestellten Werbemittel und deren Quelltexte dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Advertisers optisch, inhaltlich oder technisch verändert oder anderweitig bearbeitet werden.

10.3 Das zanox Netzwerk und seine Anwendungen sind nach urheberrechtlichen bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geschützt.

10.4 zanox räumt dem Publisher das widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des zanox Netzwerks zur Verfügung gestellten Anwendungen sowie die darin enthaltenen Daten unter Beachtung der allgemeinen Gesetze ausschließlich im Rahmen der Teilnahme am zanox Netzwerk zu nutzen. Mit Beendigung dieses Vertrages, ungeachtet des Grundes, erlöschen die vorgenannten Nutzungsrechte.

10.5 Weitere Nutzungsrechte werden dem Publisher nicht eingeräumt. Der Publisher ist insbesondere nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellte Anwendung sowie die darin enthaltenen Daten ganz oder teilweise an Dritte weiterzuleiten oder Dritten den Zugang hierzu zu ermöglichen, zu ändern oder sonst wie zu bearbeiten, in andere Werkformen zu übertragen oder zur Erstellung einer eigenen Datenbank und/oder eines Informationsdienstes zu nutzen.

11 Freistellung bei Vertragsverletzung

Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist für den Betrieb des zanox Netzwerks von erheblicher Bedeutung. Neben der Kündigung behält sich zanox bei erheblichen Verstößen auch weitere rechtliche Schritte vor. Verstößt der Publisher oder dessen Sub-Publisher gegen diese Bestimmungen und wird zanox aufgrund dieser Vertragsverletzung von einem Dritten rechtlich in Anspruch genommen, ist zanox berechtigt, vom Publisher die Zahlung sämtlicher Kosten und Aufwände zu verlangen, die zanox aufgrund des Verstoßes entstehen. Hierzu zählen insbesondere Schadens- oder Aufwendungsersatzzahlungen an Dritte zur Abwehr von Ansprüchen Dritter und sonstige Schäden.

12 Haftung und Haftungsbeschränkung

12.1 zanox ist für den Inhalt von Websites Dritter, für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Software oder Hardware der Teilnehmer beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder der einwandfreien Funktionsweise des Internets entstanden sind, nicht verantwortlich.

12.2 Im Übrigen besteht – gleich aus welchem Rechtsgrunde – eine Haftung nur

12.2.1 bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen,

12.2.2 dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), bei Verzug und Unmöglichkeit.

12.3 Die Haftung nach Ziff. 12.2.2 ist bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.

12.4 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

13 Änderung der Publisher AGB

13.1 zanox behält sich vor, weniger gewichtige Bestimmungen dieser Publisher AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Die geänderten Bedingungen werden mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt. Widerspricht der Publisher der Geltung der geänderten Publisher AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E- Mail in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. zanox wird gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Vierwochenfrist hinweisen.

13.2 Widerspricht der Publisher der Geltung der neuen (geänderten) Publisher AGB, gilt der Änderungswunsch von zanox als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagene Änderung fortgeführt. Das Recht der Parteien zur Kündigung der Teilnahme am zanox Netzwerk bleibt unberührt. Auf diese Möglichkeit der Kündigung wird ebenfalls gesondert hingewiesen.

14 Schlussbestimmungen

14.1 Zur Nutzung des zanox Netzwerks und der Anwendungen ist es erforderlich, bestimmte technische Systeme, wie Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter einzusetzen, durch die dem Publisher weitere Kosten entstehen können. zanox stellt derartige Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen nicht zur Verfügung und übernimmt deshalb auch keine Haftung für Leistungen Dritter.

14.2 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit der Zustimmung von zanox übertragen werden.

14.3 Dieser Vertrag begründet keine Gesellschaft mit Außenwirkung und ermächtigt somit auch keine der Parteien, für beide gemeinsam oder die jeweils andere Partei rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder sie in sonstiger Weise zu verpflichten oder zu vertreten.

14.4 Auf diese AGB und die vertragliche Beziehung mit dem Publisher findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

14.5 Als Gerichtsstand gilt Berlin als vereinbart, sofern der Publisher Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs (HGB) ist, keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, den festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

14.6 Soweit einzelne Klauseln dieser Publisher AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.