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Brexit Update

geschrieben von 2 Minuten zum Lesen

Der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU, bekannt als Brexit, wird am 31. Januar gültig.

Das Vereinigte Königreich wird die EU mit einem vereinbarten Abkommen verlassen, das das Vereinigte Königreich bis Ende 2020 als EU-Mitglied behandelt. Die EU und das Vereinigte Königreich werden ein Handelsabkommen für die Zeit ab 2021 aushandeln.

Awin hat die Situation genau analysiert, um die möglichen Auswirkungen zu bewerten. Im Folgenden geben wir Antworten auf die häufigsten Publisher-Fragen zum Brexit.

Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Artikel nur beschreibt, wie Awin die über den Brexit veröffentlichten Informationen versteht und wie wir die Auswirkungen auf uns als Unternehmen bewerten. Alle Awin-Publisher sind für das korrekte Abführen ihrer Umsatzsteuer selbst verantwortlich.
Bitte verlasse Dich also nicht ausschließlich auf die hier enthaltenen Informationen, sondern wende Dich auch an Deinen Steuerberater, um sicherzustellen, dass Du die Umsatzsteuerrichtlinien beachtest.

1. Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Brexit für die Publisher?

Wir gehen derzeit nicht davon aus, dass der Brexit wesentliche Auswirkungen auf die Handhabung der Umsatzsteuer von Publishern auf den Awin-Plattformen (Awin, zanox, affilinet) haben wird, die mit der AWIN Ltd., AWIN AG und/oder affilinet Gesellschaften vertraglich verbunden sind.

2. Wird der Brexit Auswirkungen auf die Auszahlungen an Publisher haben?

Nein, der Brexit sollte keine Auswirkungen auf die Auszahlungen an Publisher haben.

3. Wird es Änderungen an der Besteuerung der Publisher-Gutschriften auf Grund des Brexits geben? 

Nein, der Brexit wird keine Auswirkungen auf die Umsatzbesteuerung der Publisher-Gutschriften haben.

4. Sind Änderungen an meinem Publisher-Konto auf den Awin-Plattformen erforderlich?

Nein, es sind keine Änderungen von Seiten der Publisher erforderlich.

Bitte beachte, dass die obige Beurteilung auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und der Steuerberatung für die Awin-Gruppe basiert. Wir beobachten die weitere Entwicklung rund um den Brexit aufmerksam (insbesondere im Hinblick auf die Aushandlung des Handelsabkommens für die Zeit ab 2021) und werden Dich über Änderungen informieren, die unserer Meinung nach unser Vertragsverhältnis mit Dir beeinflussen könnten.

Um auf den  Brexit vorbereitet zu sein, empfiehlt Awin Dir dringend, Dich mit Deinem Steuerberater in Verbindung zu setzen, da Du für Deine Einhaltung der Mehrwertsteuerbestimmungen vor und nach dem Brexit verantwortlich bist.